Brandschutz- und Evakuierungshelfer
Brandschutzhelfer Ausbildung nach DGUV 205-023
Gemäß DGUV Information 205-023 sind Unternehmen verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern zu Brandschutzhelfern auszubilden. Als Richtwert gelten mindestens fünf Prozent der Belegschaft, wobei Schichtbetrieb und Personalabwesenheiten zu berücksichtigen sind.
Mögliche rechtliche Konsequenzen:
Verstöße können zu Versicherungsminderungen oder Bußgeldern führen.
Schulungsdauer:
6 Unterrichtseinheiten für die Grundausbildung
Schulungsintervalle:
Wiederholung alle drei bis fünf Jahre, Feuerlöschtraining jährlich empfohlen.
Unser jährliches Feuerlöschtraining festigt den praktischen Umgang mit Löschgeräten und schafft die notwendige Routine für Notfallsituationen. Bei einer Dauer von nur einer Stunde für 8-10 Teilnehmer können kostengünstig auch weitere Mitarbeiter geschult werden.
Evakuierungshelfer Ausbildung nach DGUV 205-033
Nach §9 und §10 ArbSchG muss der Arbeitgeber Evakuierungsmaßnahmen sicherstellen. Die Ausbildung spezieller Evakuierungshelfer ist rechtlich nicht vorgeschrieben, jedoch für viele Betriebe zweckmäßig.
Unsere Schulung vermittelt neben Evakuierungsverfahren auch die Situationsbewertung, sodass Teilnehmer fundiert entscheiden können, ob eine Evakuierung erforderlich ist. Ergänzend unterstützen wir bei Evakuierungsübungen durch Beratung, Beobachtung und Nachbesprechung.
Kombinierte Schulungen
Wir empfehlen die Bestellung derselben Personen als Brand- und Evakuierungshelfer. Unsere kombinierten Schulungen sind kosteneffizient und arbeitsplatzorientiert.
Inhouse-Schulungen:
Deutschlandweit für 8-14 Teilnehmer möglich
Voraussetzungen:
- Brandschutz: Freifläche 5x5m, Wasseranschluss, 230V-Steckdose, Schulungsraum
- Evakuierung: Nur Schulungsraum erforderlich
Standorte:
Nach Vereinbarung
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